• Sie befinden sich hier:
  • Home

Gibt es so etwas wie ein "virtuelles Hausrecht"?

  • Lutz Bernard
  • IT-Blog

So hatte bereits vor Jahren das OLG Hamburg folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

"... Die Antragsgegnerin betreibt ihren Internetshop unter der Adresse www.....com. Auf diese Adresse wird der Internetbenutzer bei Aufruf der deutschen Domain www.....de automatisch weitergeleitet. Die Antragsgegnerin lässt die von ihr angebotenen Artikel mit Preisen auch unter den Suchergebnissen des Preisvergleich-Portals www.g....de aufführen. Die einzelnen hier erscheinenden, auf die Artikel der Antragsgegnerin bezogenen Suchergebnisse sind wiederum mit der Weiterleitungsseite www.....de verlinkt.

Am 10.8.2006 griff die Antragsstellerin in kurzer Zeit insgesamt 71-mal auf die Weiterleitungsseite www.....de und über diese auf die Internetshopseite der Antragsgegnerin zu. In 63 Fällen erfolgten diese Zugriffe über das Preisvergleich- Portal www.g....de. Am 11.8.2006 sperrte die Antragsgegnerin um 8.45 Uhr für den IP- Nummernbereich, von dem aus die Zugriffe erfolgt waren und die der Antragsstellerin zugeordnet waren, ... "

https://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Virtuelles-Hausrecht/244-OLG-Hamburg-Az-5-U-19006-Kein-virtuelles-Hausrecht-bei-Online-Shops.html


Sie werden sich sicher auch gewunder haben, dass hier 71-Mal digitale Zugriffe erfolgten, richtig?
So hat auch das OLG Hamburg dann den Fall entschieden und festgestellt:
"... Grundsätzlich hat der Betreiber eines Internet-Shops Besuche von Konkurrenten, etwa zum Zweck von Testkäufen oder Testbeobachtungen hinzunehmen. Macht er diese unmöglich, so kann es sich um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG handeln. Ein virtuelles Hausrecht besteht insofern grundsätzlich nicht.

Testbesuche durch Wettbewerber sind jedoch dann unzulässig, wenn sie zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebes führen können ..."

und weiter:

"... Von diesem üblichen Verhalten weicht das Aufrufen der Homepage durch die Antragsstellerin am 10.8.2006 in 71 Fällen und dem Aufrufen von mindestens 346 Seiten deutlich ab. Dem Landgericht ist zuzustimmen, wenn es hierin ein unübliches Nachfrageverhalten sieht. Diese über bestimmte IP-Nummern der Antragsstellerin veranlassten Zugriffe waren derart auffällig und ungewöhnlich, dass die Sicherheitssoftware der Antragsgegnerin die Zugriffe unstreitig als Angriff definiert und zur Meldung gebracht hat.

b. Insbesondere hierdurch hat sich auch die Gefahr einer Betriebsstörung konkretisiert. Dieses wird dadurch hinreichend belegt, dass die Sicherheitssoftware der Antragsgegnerin Auffälligkeiten signalisierte und der Systemtechniker mit der Problematik befasst werden musste, um das Zugriffsverhalten analysieren und Abwehrmaßnahmen konzipieren zu können. Durch das Verhalten der Antragsstellerin sind somit Veränderungen der Betriebsabläufe erforderlich geworden, die auch nach Auffassung des Senates als Betriebsstörung einzuordnen sind ... "

https://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Virtuelles-Hausrecht/244-OLG-Hamburg-Az-5-U-19006-Kein-virtuelles-Hausrecht-bei-Online-Shops.html

Es ist also auch im fremden Onlineshop wie im üblichen normalen Leben: "Einfach an die Spielregeln halten ..."

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Gastautor

Lutz Bernard 400

Gastautor Lutz Bernard, ist Volljurist und arbeitet als Unternehmensberater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte. Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale: 

>> Wie gründe ich einen Verein >> Mein erfolgreicher Verein >> Insolvenz.tips
>> Arbeiten in Dubai.de >> MallorcaGerman.com  

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf seinem LinkedIn-Eintrag>> einsehen.

virtuelles hausrecht

  • Erstellt am .
  • Aufrufe: 6113