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Das "Affentheater" um das Urheberrecht

as "Affentheater" um das Urheberrecht © Wilm Ihlenfeld - Fotolia

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html

Über eine Besonderheit berichteten wir hier bereits, denn ein Fotograf hatte im Urwald kurz seinen Photoapperat abgestellt, was ein in der Nähe wartender Makaken-Affe für super gelungene Selfies nutzte, die dann auch um die Welt gingen.

http://www.n-tv.de/panorama/Affentheater-beendet-article20028336.html

Also lautete dann natürlich später die Streitfrage: Wem steht das Urheberrecht am Bild zu? Denn eine Tierschutzorganisation reklamierte für den Affen ebenso die Rechte wie der Naturphotograf Mr. Slater, dem die verwendete Kamera gehört ... denn die Selfies waren ja echt gelungen und liessen sich daher auch gut vermarkten.

Da es sich hier um einen erstmaligen juristischen Präzedenzfall handelte lief der Urheberrechtsstreit bereits seit Jahren vor Gericht und wurde jetzt mit einem Vergleich beendet und beide Seiten veröffentlichten folgende gemeinsame Erklärung:

"... Slater habe sich bereiterklärt, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen von den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen zu stiften, die sich für den Schutz von Naruto und seinen Artgenossen in Indonesien einsetzen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Dieser Gerichtsstreit hätte wichtige Fragen aufgeworfen, die rechtlichen Interessen von "nicht-menschlichen Tieren" auszubauen, teilten beide Parteien mit .."

http://www.n-tv.de/panorama/Affentheater-beendet-article20028336.html

Wir fragen uns dabei natürlich verwundert, warum es für diese Einigung erst eines langen Rechtsstreits bedurfte, denn eines liegt doch auf der Hand: Ohne Kamera hätte der Affe die Selfies nicht schiessen können und ohne Affen hätte Mr. Slater nicht die tollen Selfies!

Es wäre daher nur eine Frage der Quote der Einnahmen ...

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Gast-Autor

Lutz Bernard 400

Gastautor Lutz Bernard, ist Volljurist und arbeitet als Unternehmensberater, Autor und Fach-Experte. Werdegang: Nach dem Abitur 1973 studierte er Rechtswissenschaften an der FU-Berlin und absolvierte 1980 das 1. und nach dem Referendariat das 2. Staatexamen 1983. Seit Mai 1983 war er als Rechtsanwalt und seit 1993 auch als Notar selbständig tätig.
Seit dieser Zeit befasste er sich auch mit der Aufbereitung und Veröffentlichung von juristischen Blogs, um allgemein Rechtssuchende und Interessierte zu verschiedenen Themen wie Vereinsgründung und Vereinsführung, aber auch Insolvenz-, Bau- und Internet-Recht online zu informieren. Gleichzeitig hat er sich auch auf dem Wissens-Portal „wer-weiss- was.de“ als Fachautor gezeigt, der viele von den Nutzern positiv bewertete Antworten auf gestellte Fragen in den Bereichen Vereins-Recht und Vereins-Organisation einstellte. Er ist Co-Betreiber der Internet-Portale: 

>> Wie gründe ich einen Verein >> Mein erfolgreicher Verein >> Insolvenz.tips
>> Arbeiten in Dubai.de >> MallorcaGerman.com  

Dort ist er als Fachautor mit vielen wertvollen Tipps und Informationen veröffentlicht worden. Inzwischen hat Lutz Bernard auch erfolgreich eine Zusatzausbildung als Trainer und Dozent bei der Berliner BTA-Akademie erworben. Details seiner Vita können Sie auch jederzeit online auf seinem LinkedIn-Eintrag>> einsehen.

selfie, urheberrecht

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