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Mahnungen vom Inkassounternehmen per Email?

Derartige Mahnungen sind in den meisten Fällen betrügerische Versuche, über die Erzielung eines „schlechten Gewissens“ bei Ihnen eine Zahlung zu veranlassen, auf die sachlich gar kein Anspruch besteht!

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Aber wie sieht die richtige Reaktion aus? Als erstes muss man wissen, dass Inkassounternehmen einer besonderen Gewerbezulassung unterliegen, die auch im Internet überprüfbar ist. Denn über das nachfolgende Portal kann man sich schnell eine sichere Gewissheit verschaffen, ob die abmahnende Firma auch tatsächlich eine zugelassene Inkassofirma ist:

www.rechtsdienstleistungsregister.de

Wird das Inkassounternehmen dort nicht aufgeführt, dann kann man schon sicher davon ausgehen, das ein zumindest versuchter Betrug vorliegt und sollte jeden weiteren Kontakt mit diesem Email-Absender vermeiden: Denn erst eine Email-Antwort würde diesem Absender bestätigen, dass die eigene Adresse zutreffend und aktiv ist.

https://www.das.de/de/rechtsportal/internetrecht/aktuelles/gefaelschte-inkassomails.aspx

Weitere Hilfestellungen bietet auch der Bundesverband der deutschen Inkasso-Unternehmen, der auf seiner Webseite sogar 10 sogenannte „Prüfsteine“ zeigt, mit deren Hilfe man die dubiose Mahnung schnell von realen Mahnungen unterscheiden kann:

http://www.inkasso.de/inkassowirtschaft/10punkte/

Also dann immer schön vorsichtig und umsichtig sein!

04.09.2014
Lutz Bernard, Ass. jur.

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