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Email-Anbieter Posteo legt ersten Provider-Transparenzbericht 2013 vor

Im anwaltlichen Gutachten heißt es zur Frage, ob und was straffrei trotz Geheimhaltungsvorschriften veröffentlicht werden darf: „ … Die Veröffentlichung eines Transparenzberichts ist zulässig, soweit dadurch keine Gefährdung von Ermittlungserfolgen oder eine Offenbarung von laufenden Ermittlungen zu befürchten ist" ...“.

Zugleich reichte der bekannte Berliner Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele dazu eine Anfrage an die Bundesregierung ein, die diese Einschätzung ausdrücklich bestätigte. Quelle : http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/von-boetticher-internet-provider-veroeffentlicht-erstmals-transparenzbericht/ Und was konnte dann der damit zulässige Transparenzbericht letztendlich offenlegen? Posteo gibt hier dann statistische und inhaltliche Informationen wie: „…Wir haben in insgesamt 7 Fällen Ersuchen von Behörden erhalten.

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6 davon waren reine Bestandsdatenabfragen. In einem Fall wurden verschiedene Ersuchen gestellt (Bestandsdaten, Verkehrsdaten, Postfachinhalte und laufende Überwachung der Telekommunikation)…“ Ebenfalls wurde eine auch im Portal nachlesbare Strafanzeige kombiniert mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittlungsbeamte erstattet. Quelle : https://posteo.de/site/transparenzbericht_2013#tbtabellen

Dieser Anbieter geht damit einen vorbildlichen und sicheren Transparenzweg, bei dem man sich sogleich fragt: Wieso zeigen sich die Konkurrenz-Provider nicht ebenso auskunftsfreudig?

Lutz Bernard, Ass. jur. Berlin, 11.08.2014

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