Bei hunderten gleichlautenen Abmahnungen spricht man auch von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen § 8 Abs. 4 UWG.
Evtl. sollte man also lieber einen eigenen Anwalt aufsuchen, anstatt gleich blind zu bezahlen!
Uner Rechtsanwalt hat bereits einige Erfahrungen im Wettbewerbsrecht. Sie erreichen Ihn unter der Mail : info@rechtsanwalt-zimdars.de oder unter www.rechtsanwalt-zimdars.de