Beide Produkte werden für das Versenden von Nachrichten genutzt, jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied bei der Dauer der Marktaktivitäten:
"... Der Kläger, Dietmar Gollnick, ist Chef des Funknetzbetreibers e*message, der seit 2000 am Markt vertreten ist. Apple, wertvollster Konzern der bisherigen Börsengeschichte, brachte sein Produkt iMessage erst 2011 heraus. Der Dienst iMessage wird wie e*message für das Versenden von Nachrichten benutzt, wenngleich die Technologie dahinter eine andere ist.
Pager oder Messenger
Golnicks Firma e*message bietet sogenannte Pagerdienste an. Pager sind Meldeempfänger, die etwa Rettungsdienste, Krankenhäuser, aber auch Energieversorger nutzen, um in Notlagen ihr Personal zu alarmieren. Baden-Württembergs Schulen nutzen Gollnicks Dienste für die Benachrichtigung von Lehrern bei Amokläufen, Hunderte Feuerwehren von Rostock bis zur Werksfeuerwehr von Porsche dirigieren ihre Einsatzkräfte per e*Message.
iMessage hingegen ist vor allem im Endkundenmarkt bekannt und gehört zu den am weitesten verbreiteten Services von Apple, jede Sekunde werden darüber weltweit schätzungsweise 200.000 Nachrichten verschickt. Er funktioniert ähnlich wie eine SMS, die Nachricht wird aber über das Internet übertragen und ist grundsätzlich verschlüsselt, wenn auch der Empfänger iMessage benutzt."
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/imessage-berliner-unternehmer-klagt-gegen-apple-a-1234093.html
Man darf gespannt sein, wie dieser ausserordentlich interessante und delikate Rechtsstreit ausgeht, wobei bereits im November 2018 die Verhandlung vor dem LG Braunschweig anberaumt ist. Stellt das Landgericht auf die Dauer der Marktpräsenz dann hätte der Mittelständler wirklich gute Prozesschancen ...
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Internetrechts-Experte