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Seit dem Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DGSVO. In der öffentlichen Diskussion im Vorfeld und ab Gültigkeit dieser neuen europaweit gültigen Datenschutz-Regelungen haben sich im Wesentlichen die Fachleute mit Detailfragen zu diesem Thema und dieser Neuregelung befasst.

Nunmehr zeigen sich jedoch auch die ersten grossen praktischen Folgen der DSGVO, denn in der österreichischen Hauptstadt Wien hat ein Mieter geltend gemacht, das er mit der Nennung seines vollen Vor- und Zunamens an seinem Wohnungs-Klingelschild einen Verstoss gegen die DGSVO sieht.

"Der Mieter meinte, nach der EU-Verordnung sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe. Die Mitarbeiter von "Wiener Wohnen" erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße."

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-grundverordnung-220-000-wiener-mieter-verlieren-klingelschilder-a-1232989.html

Deutsche Mieter und Mieterverbände haben bisher die Auswirkungen der neuen DSGVO eher im Verhältnis der Vermieter als Umsetzer des Datenschutzes im Interesse der Mieter im Hinblick auf Datensammlung und -Verarbeitung gesehen. Das Thema, das jetzt in Wien aus Mietersicht die Klingel-Namensschilder in den Vordergrund rückte, war hier noch keine Thema.

Vielleicht ändert sich dies jetzt nach der Entscheidung der grossen Wiener Wohnungsverwaltung ...

Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Datenschutz-Experte


veröffentlicht am: 20.10.2018 07:00
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